Ihr professioneller Partner für die §57a-Überprüfung

Bei Ihrem Fahrzeug ist das „Pickerl“ fällig? Wir übernehmen für Sie die ordnungsgemäße Überprüfung bei KFZ aller Klassen bis 3,5 Tonnen!

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Begutachtung aller Arten von Fahrzeugen in Ihrer Autowerkstatt

Nur mit einer gültigen §57a-Begutachtungsplakette sind Sie mit Ihrem Fahrzeug legal im Straßenverkehr unterwegs – das Fahren mit abgelaufenem Pickerl kann Sie teuer zu stehen kommen! Bringen Sie uns daher Ihr Fahrzeug rechtzeitig vorbei. Ob PKW, Motorrad, Moped oder Wohnwagen: Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung durch und übernehmen bei Bedarf auch erforderliche Reparaturarbeiten an Ihrem Fahrzeug!

Umfassende Prüfung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben

Der Prüfumfang der §57a-Begutachtung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und umfasst unter anderem die Überprüfung von Bremsanlage, Lenkung, Sicht, elektronischen Anlagen, Fahrgestell, Achsen, Reifen, Rädern sowie der Umweltbelastung durch Emissionen. In unserer KFZ-Werkstatt nehmen wir sämtliche erforderliche Überprüfungen ordnungsgemäß vor.

 

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die §57a-Überprüfung Ihres Fahrzeuges. Wir nehmen Ihre Terminanfrage gerne entgegen!

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